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  Schülerjobs im Gastgewerbe

Ob in der Fast-Food-Kette oder im gemütlichen Café: Schülerjobs im Gastgewerbe erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Gründe hierfür sind vielfältig, neben persönlichem Interesse können auch berufliche Ziele eine Rolle spielen. Wer beispielsweise seine Zukunft als Koch, Restaurant- oder auch Hotelleiter sieht, der erhält hier wertvolle Einblicke in die Welt des Gastgewerbes. Und aus persönlicher Sicht punktet dieser Schülerjob mit einer großen Portion Abwechslung und Spaß - ideal für alle, die gern mit Menschen zusammen arbeiten und Freude am Service mitbringen.

Denn auch ohne direkten Kundenkontakt ist man hier selten allein: Auch hinter den Kulissen, beispielsweise in der Küche, arbeitet man im Gastgewerbe meist mit anderen zusammen. Teamfähigkeit ist deshalb ein wichtiges Kriterium für jeden Bewerber und jede Bewerberin. Hinzu kommen Eigenschaften wie Belastbarkeit und die Fähigkeit, auch in stressigen Situationen Ruhe zu bewahren. Wer zum Beispiel hinter der Bedientheke mit direktem Kundenkontakt arbeitet, der sollte außerdem erstklassige Umgangsformen und ein freundliches Lächeln mitbringen. Eine gewisse Schnelligkeit kann, insbesondere bei großem Ansturm, ebenfalls von Vorteil sein. Neben den üblichen Voraussetzungen müssen insbesondere Schülerinnen und Schüler jedoch noch einige formale Kriterien beachten. Denn wer noch minderjährig ist, der unterliegt dem Jugendarbeitsschutzgesetz - und dies kennt klare Regeln wann und wie lange gearbeitet werden darf. Unabhängig vom Alter muss die Arbeit so gestaltet sein, dass die schulischen Leistungen nicht leiden.

Darüber hinaus darf die Arbeitszeit bis maximal 20 Uhr dauern, für Jugendliche ab 16 Jahren bis 22 Uhr. Die Arbeit zum Beispiel in einer Nachtbar ist für Minderjährige ohnehin tabu - wo sogenannte sittliche Gefahren lauern, dürfen keine Schülerjobs ausgeschrieben werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann sich zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit informieren. Übrigens: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müssen die Eltern in jedem Fall einverstanden sein.


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